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20.03.2020

Weitgehendes Besuchsverbot für Angehörige

Es gilt für die Altenheime und Kliniken der Barmherzigen Schwestern


Wegen der Ausbreitung des Coronavirus untersagt der Freistaat Bayern Angehörigen weitgehend den Besuch von Alten- und Pflegeheimen. Deshalb dürfen die Bewohner/-innen der Häuser der Barmherzigen Schwestern derzeit keine Besucher empfangen.

Auch die Patientinnen und Patienten der Kliniken der Barmherzigen Schwestern sind im Falle einer Ansteckung hochgradig gefährdet. Das weitgehende Besuchsverbot gilt darum auch für die Kliniken der Barmherzigen Schwestern.


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