Aktuelle Nachrichten
20.03.2020
Weitgehendes Besuchsverbot für Angehörige
Es gilt für die Altenheime und Kliniken der Barmherzigen Schwestern
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus untersagt der Freistaat Bayern Angehörigen weitgehend den Besuch von Alten- und Pflegeheimen. Deshalb dürfen die Bewohner/-innen der Häuser der Barmherzigen Schwestern derzeit keine Besucher empfangen.
Auch die Patientinnen und Patienten der Kliniken der Barmherzigen Schwestern sind im Falle einer Ansteckung hochgradig gefährdet. Das weitgehende Besuchsverbot gilt darum auch für die Kliniken der Barmherzigen Schwestern.