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05.05.2020

Besuchsverbot in den Alten- und Pflegeheimen gelockert

Ab 9. Mai dürfen Bewohner Besuche von einem Familienmitglied oder einer festen Kontaktperson erhalten.


Die Bayerische Staatsregierung hat heute, am 5. Mai, beschlossen, das Besuchsverbot in den Alten- und Pflegeheimen ab Samstag, 9. Mai, zu lockern – eine Nachricht, die die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen und auch uns sehr freut.

Die Lockerung ist mit der Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen verbunden. So ist nur der Besuch von einem Familienmitglied oder einer festen, registrierten Kontaktperson mit fester Besuchszeit möglich – bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m und mit der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher.

Zu den Vorgaben zählt auch, dass die Häuser noch Schutz- und Hygienekonzepte vorlegen müssen, in denen ein kontrollierter Zugang, Besuchszonen und Besucherräume nachgewiesen werden.

Die Häuser der Barmherzigen Schwestern arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Regelung, damit die ersten Angehörigen am kommenden Wochenende ihre Lieben besuchen können.

Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen festen Besuchstermin und seien Sie nicht enttäuscht, wenn an den ersten Tagen schon alle Termine vergeben sind. Wegen der strengen Vorgaben ist aus organisatorischen Gründen nur eine limitierte Zahl von Besuchen möglich.


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